Gewinnspielbedingungen
Der Hauptverband der österreichischen Kredit- und Versicherungsnehmer (HÖKV) bietet unter anderem auf seiner Webseite www.hoekv.at ein Gewinnspiel an. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen, mit denen sich der Teilnehmer durch die Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden erklärt.
§ 1 Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird vom HÖKV durchgeführt, der grundsätzlich die Preise zur Verfügung stellt.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind sowohl juristische Personen als auch Personen ab dem 18. Lebensjahr. Minderjährige bedürfen zu Ihrer Teilnahme des Einverständnisses des gesetzlichen Vormunds.
(2) Am Gewinnspiel nehmen alle natürlichen und juristischen Personen teil, die während der Durchführungsdauer Mitglied des HÖKV geworden sind und die Einschreibegebühr erlegt haben.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
(2) Am Gewinnspiel nehmen alle natürlichen und juristischen Personen teil, die während der Durchführungsdauer Mitglied des HÖKV geworden sind und die Einschreibegebühr erlegt haben.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des HÖKV, deren beteiligten Kooperationspartner sowie deren angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der HÖKV das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderwärtig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der HÖKV das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderwärtig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt dem HÖKV.
(2) Der Durchführungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2010. Der Gewinner wird im Anschluss schriftlich von seinem Gewinn verständigt und auf www.hoekv.at namentlich veröffentlicht womit der Teilnehmer sich ausdrücklich einverstanden erklärt.
(3) Die Höhe des Gewinns richtet sich nach der Anzahl der neuen Mitglieder in diesem Zeitraum. Er kann den angestrebten Betrag von Euro 10.000,- sowohl über als auch unterschreiten.
(4) Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(2) Der Durchführungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2010. Der Gewinner wird im Anschluss schriftlich von seinem Gewinn verständigt und auf www.hoekv.at namentlich veröffentlicht womit der Teilnehmer sich ausdrücklich einverstanden erklärt.
(3) Die Höhe des Gewinns richtet sich nach der Anzahl der neuen Mitglieder in diesem Zeitraum. Er kann den angestrebten Betrag von Euro 10.000,- sowohl über als auch unterschreiten.
(4) Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der HÖKV behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der HÖKV insbesondere dann gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in Hard- oder Software) oder aus rechtlichen gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der HÖKV von diesen Personen den entstandenen Schade ersetzt
verlangen.
§ 6 Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die notwendigen Daten (Name, Adresse) bekannt zu geben. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der HÖKV die dazu erforderlichen Daten bis zur Gewinnabwicklung speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter office@hoekv.at die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Der HÖKV verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
(2) Der HÖKV verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
§ 7 Haftung
(1) Der HÖKV wird mit Aushändigung des Gewinns frei von allen Verpflichtungen.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel der Gewinne haftet der HÖKV nicht.
(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(4) Der HÖKV haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtigen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom HÖKV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
(5) eine Haftung für durch §3 ausgeschlossene Personen besteht nicht.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel der Gewinne haftet der HÖKV nicht.
(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(4) Der HÖKV haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtigen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom HÖKV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
(5) eine Haftung für durch §3 ausgeschlossene Personen besteht nicht.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
(3) Sollten einzelne Klauseln der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(4) Die Gewinnspielbedingungen können jederzeit vom HÖKV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
(3) Sollten einzelne Klauseln der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(4) Die Gewinnspielbedingungen können jederzeit vom HÖKV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

